Kontoauszug oder Abrechnung (Name der Firma, Name der Bank und die IBAN müssen sichtbar sein)
Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden, nicht bei Freiberuflern)
Gemäß GwG ist der Aufenthaltstitel nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Ausweis als Legitimationspapier zulässig.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) können Ausweise wirtschaftlich Berechtigter erforderlich sein.